Widerrufe doch zuerst mal die einzeugsermächtigung gegenüber dem Mobilfunkbetreiber (ABER nur, wenn er auch der Vertragspartner ist).
Mobilfunkbetreiber sind da recht spaßfrei ... kommt kein Geld ist ruck zuck Alarmstufe rot: Mahnung, Mahnbescheid, Schufa ... volles Programm.
Also - Wenn Du widerrufst, obwohl Du Vertragspartner bist, dann schießt Du Dir ins eigene Knie.
Ist er Vertragspartner, dann kannst du ihm damit drohen und es ggf. auch tun.
Falls Du Vertragsparnter bsit, kannst evtl. auch die Karte sperren lassen.
Widerrufen
Mobilfunkbetreiber sind da recht spaßfrei ... kommt kein Geld ist ruck zuck Alarmstufe rot: Mahnung, Mahnbescheid, Schufa ... volles Programm.
Also - Wenn Du widerrufst, obwohl Du Vertragspartner bist, dann schießt Du Dir ins eigene Knie.
Ist er Vertragspartner, dann kannst du ihm damit drohen und es ggf. auch tun.
Falls Du Vertragsparnter bsit, kannst evtl. auch die Karte sperren lassen.